Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0

Vorbemerkung

Zur besseren Lesbarkeit wird in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB“) auf geschlechtsspezifische Differenzierungen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.

I. Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten für alle Verträge über Coworking-Arbeitsplätze und Meetingraumbuchungen (im Folgenden als "Räume" bezeichnet) zwischen Klub am Bärenplatz AG ("Klub am Bärenplatz") und dem jeweiligen Kunden ("Kunde"), gemeinsam auch die "Parteien".

II. Vertragsgegenstand

  1. Der Klub am Bärenplatz ermöglicht dem Kunden gegen eine Gebühr ("Servicegebühr") die Nutzung der Räume. Darüber hinaus bietet der Klub am Bärenplatz dem Kunden zusätzliche Dienstleistungen wie beispielsweise Catering gegen Zahlung ("Servicekosten") an.

  2. Wenn mehr als sechs Monate zwischen dem Abschluss der Buchung und dem vereinbarten Datum der Veranstaltung vergehen, kann der Klub am Bärenplatz aus gerechtfertigten Gründen angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn ein von Klub am Bärenplatz beauftragter Dienstleister (z.B. Catering oder Getränkeservice) nach Abschluss der Buchung seine Preise oder Bedingungen ändert. In diesem Fall ist der Klub am Bärenplatz berechtigt, die Servicegebühr und Servicekosten entsprechend zu erhöhen, d.h. im Umfang der entsprechenden höheren Gebühren und Kosten. Im gleichen Umfang ist der Klub am Bärenplatz verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.

III. Zahlungen

  1. Die Servicegebühr für die Nutzung von Co-Working-Arbeitsplätzen ist jeweils monatlich im Voraus, spätestens aber am dritten Werktag des Monats, zu zahlen. Für Meetingräume ist die Servicegebühr innert 30 Tagen nach erfolgter Nutzung fällig.

  2. Bei Veranstaltungen wird im Voraus ein Angebot unterbreitet. Die Schlussrechnung (bei Catering, Dienstleistungen, zusätzlichen Services etc.) wird, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, nach Durchführung der Veranstaltung versendet und ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.

  3. Es werden keine Rechnungen ins Ausland per Post versendet. Kunden mit Firmensitz im Ausland erhalten bis 10 Tage vor Durchführung der Veranstaltung bzw. vor Fälligkeit der jeweiligen Servicegebühr eine Rechnung per E-Mail. Servicegebühren und Servicekosten können vom Kunden nur per Online-Banküberweisung oder per Kreditkarte bezahlt werden. Die Zahlung hat in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen. Eventuell anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Im Falle des Verzugs ist der Klub am Bärenplatz berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.

IV. Nutzung der Räume und des Inventars sowie Verhaltenspflichten des Kunden

  1. Der Kunde darf die Räume nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Die Nutzung der Räume oder Gemeinschaftsbereiche durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zugang gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feiern, ist untersagt.

  2. Der Kunde hat die Räume, die Gemeinschaftsbereiche und das Inventar, insbesondere technische Geräte, mit Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde muss den Klub am Bärenplatz unverzüglich über Schäden informieren. Der Kunde haftet für alle Schäden, die über die vertragliche Abnutzung hinausgehen, die von ihm, seinen Mitarbeitern oder Dritten, denen der Kunde Zugang gewährt hat, verursacht werden.

  3. Der Kunde muss alle Handlungen unterlassen, die dem Standort des Klubs am Bärenplatz oder dem Inventar schaden oder den Ruf des Klubs am Bärenplatz gefährden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Räume zu achten.

  4. Der Kunde darf keine persönlichen elektronischen Geräte anschliessen, es sei denn, die vertragliche Nutzung erfordert dies oder ist mit dem Klub am Bärenplatz abgesprochen.

  5. Alle elektrischen Geräte und zugehörige Teile (einschliesslich Kabel-/Steckverbindungen), die vom Kunden in den Räumen verwendet werden, müssen den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften für die Stromverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen, um Schäden zu vermeiden.

  6. Der Kunde ist verantwortlich für die Gegenstände, Dokumente und Daten, die er in die Räumlichkeiten einbringt. Dies gilt sowohl für abschliessbare Räume als auch für Gemeinschaftsbereiche.
    Im eigenen Interesse hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen sowie Dokumente und Daten, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Der Klub am Bärenplatz haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung dieser Gegenstände, Dokumente oder Daten, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Klub am Bärenplatz zurückzuführen. Mitgebrachte Gegenstände sind nicht durch den Klub am Bärenplatz versichert. Eine ausreichende Versicherung liegt in der Verantwortung des Kunden.

  7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Durchführung der Veranstaltung (z.B. erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen, Gebührenzahlungen) erfüllt sind und dass die rechtlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften während der Veranstaltung eingehalten werden. Bei schuldhaften Verstössen stellt der Kunde dem Klub am Bärenplatz von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

  8. Alle Buchungen sind persönlich. Sie dürfen ohne die Zustimmung des Klubs am Bärenplatz weder an Dritte übertragen noch Dritten zur Nutzung überlassen werden.

  9. Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährlichen Materialien in die Räumlichkeiten einbringen oder dorthin liefern lassen.

  10. Haustiere sind in den Räumlichkeiten nicht gestattet.

V. Rücktritt, (teilweise) Stornierung und Reduktion der Vergütung für Buchungen von Meetingräumen

  1. Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich schriftlich (E-Mail genügt) erklärt, dass er die vertraglich vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Veranstaltungstermin nicht in Anspruch nehmen wird (Stornierung), oder im Falle einer Veranstaltung über mehrere Tage und/oder Räume, dass er diese teilweise nicht in Anspruch nehmen wird (Teil-Stornierung), gewährt der Klub am Bärenplatz dem Kunden (vorbehaltlich der Ansprüche vom Klub am Bärenplatz gemäss Klausel VI) eine Reduktion der Vergütung gemäss den nachfolgenden Ziffern 2 und 3.

  2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Kunde dem Klub am Bärenplatz die folgenden Beträge:
    • Stornierung 168h oder mehr vor Beginn der Veranstaltung: 0 % des Auftragswertes (= Servicegebühr Meetingräume)
    • Stornierung zwischen 168h und 72h vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes (= Servicegebühr Meetingräume)
    • Stornierung weniger als 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes. (= Servicegebühr Meetingräume)

  3. Im Falle einer Teil-Stornierung gilt Ziffer 2 entsprechend für die stornierten Tage und/oder Räume.

  4. Hat der Kunde bereits im Voraus gezahlt, erstattet der Klub am Bärenplatz etwaige zu viel bezahlte Beträge. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung 5-10 Werktage in Anspruch nehmen kann. Dem Kunden ist bewusst, dass diese Vergütungsreduktion eine vom Klub am Bärenplatz im Interesse des Kunden gewährte Regelung ist, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht.

  5. Der Klub am Bärenplatz muss in jedem Fall den Wert der eingesparten Aufwendungen sowie die Vorteile berücksichtigen, die der Klub am Bärenplatz aus einer anderweitigen Nutzung des Raumes erzielt.

  6. Stornierungskosten für Catering, sonstige Leistungen und/oder zusätzliche Leistungen, die bereits beauftragt oder bestellt wurden und nicht mehr storniert werden können, werden vollumfänglich dem Kunden weiterverrechnet.

  7. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden aufgrund von höherer Gewalt (namentlich Krieg, Unwetter Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen) gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.

  8. Im Falle einer Stornierung durch den Klub am Bärenplatz aufgrund von höherer Gewalt wird dem Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, das innerhalb von 12 Monaten für eine vergleichbare Buchung am gleichen Standort eingelöst werden kann.

VI. Nutzung des Internets

  1. Sollte der Klub am Bärenplatz dem Kunden Zugang zum Internet gewähren, ist der Kunde allein verantwortlich für seine Handlungen im Rahmen der Internetnutzung. Er unterliegt dabei den gesetzlichen Einschränkungen, insbesondere Urheberrechtsbeschränkungen, hinsichtlich des Abrufs, der Speicherung, Übertragung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er selbst und alle Personen, die auf seine Veranlassung den von Klub am Bärenplatz bereitgestellten Internetzugang nutzen, über diese Bestimmungen informiert sind, die gesetzlichen Vorschriften einhalten und insbesondere darauf verzichten, urheberrechtlich geschütztes Material unrechtmässig zu kopieren, zu verbreiten oder herunterzuladen. Sollte der Klub am Bärenplatz aufgrund eines Verstosses gegen die oben genannten Bestimmungen oder gesetzliche Vorschriften von Dritten haftbar gemacht werden, stellt der Kunde den Klub am Bärenplatz insoweit von der Haftung frei.

  2. Der vom Klub am Bärenplatz bereitgestellte Internetzugang wird von einem externen Anbieter betrieben. Der Klub am Bärenplatz hat daher keinen Einfluss auf die zeitliche Verfügbarkeit und die verfügbare Bandbreite. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Schwierigkeiten zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit und reduzierter Bandbreite kommen kann.

  3. Vor dem Hintergrund der Ziffern 1 und 2 ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, eine Backup-Lösung (z.B. Zugang zu einem Mobilfunknetz) bereitzustellen, um mögliche Schäden aufgrund von Nichtverfügbarkeit oder unzureichender Bandbreite zu verhindern.

  4. Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt verfügbare Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden eine ordnungsgemässe Nutzung zu ermöglichen, darf der Kunde den vom Klub am Bärenplatz bereitgestellten Internetzugang ausschliesslich für geschäftliche Zwecke verwenden. Das Streaming, Herunterladen oder Hochladen von Musik, Filmen, Livestreams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden solches Streaming, Herunterladen oder Hochladen erfordern, ist der Kunde verpflichtet, im Voraus eine Lösung mit dem Klub am Bärenplatz zu vereinbaren (z.B. die Buchung einer für den Kunden reservierten Bandbreite), um die ordnungsgemässe Nutzung des Internetzugangs für andere Kunden sicherzustellen.

VII. Nutzung der Räume oder des Inventars durch Dritte

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzung der Räume oder des Inventars ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Dritten zu gestatten.

  2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die auf seine Veranlassung die Räume betreten.

  3. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Räume vor dem Zugang durch Dritte zu schützen sowie die ihm übergebenen Schlüssel, Zugangskarten oder Logins vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies wurde zuvor mit dem Klub am Bärenplatz vereinbart.

VIII. Hausordnung

Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

IX. Kündigung, Schadensersatz bei ausserordentlicher Kündigung durch den Klub am Bärenplatz für wiederkehrende Coworking-Buchungen

  1. Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

  2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Klub am Bärenplatz liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
    a) bei Coworking-Arbeitsplätzen mit der Zahlung der monatlichen Servicegebühr oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist
    b) bei Meetingräumen mit der Zahlung der Servicegebühr in in Verzug ist;
    c) wiederholt mit der Zahlung anderer Servicekosten in Verzug gerät und diese trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht unverzüglich nachholt;
    d) die Rechte des Klubs am Bärenplatz erheblich verletzt, indem er durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten die Räume oder das Inventar beschädigt, erheblich gefährdet oder diese unbefugt Dritten überlässt;
    e) seine Mitwirkungspflicht auch nach vorheriger Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist verletzt, indem er dem Klub am Bärenplatz nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Identifizierung seiner Person und/oder des wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich mitteilt oder falsche Angaben macht;
    f) die Hausordnung des Klubs am Bärenplatz in erheblichem Mass verletzt.

  3. Kündigt der Klub am Bärenplatz den Vertrag ausserordentlich aufgrund eines schuldhaften Pflichtverstosses des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, dem Klub am Bärenplatz den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. In diesem Zusammenhang haftet der Kunde dem Klub am Bärenplatz insbesondere für dadurch entgangene Servicegebühren.

  4. Jede Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen, wobei eine Kündigung durch Zusendung eines unterschriebenen, eingescannten Dokuments per E-Mail ausreicht.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, die genutzten Räume und das Inventar nach Beendigung des Vertrags in einwandfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Alle von ihm eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen, und der Zustand, der bei der Übergabe der Räume bestand, ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Schäden an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar werden vom Klub am Bärenplatz auf Kosten des Kunden beseitigt, zuzüglich einer angemessenen Pauschale von 15 % der für die Beseitigung angefallenen Kosten; die Pauschale entfällt oder wird reduziert, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Rechnungsstellung durch den Klub am Bärenplatz zu begleichen.

  6. Der Klub am Bärenplatz kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn diese nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung oder Beendigung des Vertrages entfernt werden. Nach 14 Tagen ist der Klub am Bärenplatz berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen.

X. Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung, Preisänderungen

  1. Der Kunde kann mögliche Forderungen gegen Zahlungsansprüche des Klubs am Bärenplatz nur verrechnen, wenn der Anspruch des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.

  2. Der Kunde ist nur dann zur Minderung der laufenden Servicegebühren berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung allfällig zu viel bezahlter Servicegebühren aufgrund einer Minderung oder anderer Ansprüche gegen den Klub am Bärenplatz gesondert geltend zu machen, bleibt von den obigen Bestimmungen unberührt.

XI. Datenschutz

  1. Die Parteien sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Parteien führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zweck auch an Dritte bekanntgegeben werden können. Die bekanntgebende Partei wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen.

  2. Die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Klubs am Bärenplatz bildet integrierenden Bestandteil dieses Vertrags, und der Kunde nimmt diese ausdrücklich zur Kenntnis und anerkennt diese.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist Bern. Es gilt materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

  2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages (einschliesslich dieses Vorbehalts) bedürfen der Schriftform (einfache elektronische Signatur bzw. Faksimile genügt). Bestellt der Kunde zusätzliche Leistungen, so sind diese Gegenstand eines separaten Vertrags zwischen den Parteien.

  3. Der Klub am Bärenplatz behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Dies ist bei weniger wesentlichen Bestimmungen dieser Bedingungen der Fall, sofern die Änderung nicht zu einer Umgestaltung der gesamten Vertragsstruktur führt. Wesentliche Bestimmungen umfassen insbesondere Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Dauer und Beendigung des Vertrags. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig informiert.

  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Wirkung gleichwertig ist oder - soweit dies nicht möglich ist - ihr zumindest annähernd entspricht.

Workspace Klub am Bärenplatz, Bern 14.10.2024